
Spielregeln
Wohnzimmerkünstler - Hofkünstler
Wohnzimmerkünstler
Der Auftritt eines Wohnzimmerkünstlers findet in den Privaträumen des Auftraggebers statt.
Es gelten die jeweiligen Hygienevorschriften und die Bestimmungen zur maximal zulässigen Anzahl von Hausständen oder auch Personen in den Privaträumen.
Corona Katastrophenschutz Bayern
Der Auftraggeber kontaktiert den Künstler und bespricht mit ihm die Details des Auftritts sowie die Zahlungsmodalitäten.
Der Künstler erbittet einen Unkostenbeitrag von mind. 200,- Euro für einen Auftritt von ca. 60 Minuten.
Zwischen den Beteiligten der verschiedenen Hausständen muss ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt werden. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden.
Hofkünstler
Bei geeigneter Witterung kann ein Künstler auch im Freien in einem Hof oder dergleichen auftreten. Was als geeignete Witterung anzusehen ist, kann beim jeweiligen Künstler erfragt werden.
Alle Auftritte finden im Freien und auf Privatgrund statt.
Bei einem Hofkonzert sollten das Ordnungsamt und die Nachbarn informiert werden. Es dürfen keine Menschenansammlungen entstehen. Ein Hofkonzert endet spätestens um 22:00 Uhr.
Buchung erfolgt wie bei den Wohnzimmerkünstlern.
Kontakt
- Anke Neudel
- Veranstaltungsreferentin Gemeinde Schondorf
- Rathausplatz 1
- 86938 Schondorf
- +49 174 19 48 957
- anke_neudel@web.de
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Realisierung
Dieser WebAuftritt wurde von der WebAgentur Ammersee im Rahmen einer Corona Unterstützungsaktion erstellt.